Vorsicht, Vorabpauschale!
Kürzlich wurde „Krisenmodus“ als das Unwort des Jahres 2023 gewählt. Krisen hatten wir die letzten Jahre in der Tat genug. Doch schon steht eine weitere vermeintliche Krise für Anlegerinnen und Anlegern ins Haus, denn die Rückkehr des Basiszinses hat Auswirkungen auf die Steuerlast für nicht ausschüttende ETFs in Form der Vorabpauschale.
Zu Beginn des Jahres 2023 gab die Bundesbank den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale mit 2,55 Prozent bekannt. Das bedeutet: Das Finanzamt berechnet damit, wie hoch der Anteil der Rendite ist, den Anlegerinnen und Anleger bereits vorab an das Finanzamt zahlen müssen.
Die Sache mit dem Basiszins ist nicht neu, jedoch lag er in den vergangenen Jahren im negativen Bereich und hatte daher keine Auswirkungen auf eine mögliche Vorabbesteuerung in den Wertpapierdepots. Durch die aktuelle Zinswende taucht er nun aber wieder auf. In Verbindung mit der Vorabpauschale betrifft dieser nun thesaurierende ETFs, die keine Dividenden ausschütten, sondern die Gewinne wieder reinvestieren. Durch die Reinvestition der Dividenden genossen thesaurierende Fonds lange einen Steuerstundungseffekt, da erst beim Verkauf der ETFs Steuern fällig wurden.
Diesen Vorteil streicht nun die Vorabpauschale, da sie – wie der Name sagt – eine pauschale Vorwegnahme der Besteuerung auf laufende Gewinne darstellt. Entsprechend werden ab dem 01.01.2024 Einmalbeiträgen oder Sparplänen in einem Depot über die Laufzeit kontinuierlich Steuern entzogen, wodurch sich die Wertentwicklung verschlechtert. Umso höher der Betrag im Depot, umso höher ist die laufende Steuer.
Hinzu kommt: die Berechnung des Basiszinsen läuft der eigentlichen Zinsentwicklung hinterher. Der Basiszins für das kommende Jahr dürfte somit deutlich höher liegen als die zum Jahreswechsel greifenden 2,55Prozent. Dadurch dürfe die Vorabpauschale im kommenden Jahr nochmals deutlich höher ausfallen, wenn der Basiszins in Richtung 4 Prozent gehen könnte.
Verständlicherweise erreichte uns in diesem Jahr häufiger die Frage, ob die Vorabpauschale auch für unser Produkt fällig wird. Immerhin diese Krise können wir für unsere Kundinnen und Kunden abwenden, denn durch den „Versicherungsmantel“ um unsere ETF-Police fällt auf unser Portfolio keine Vorabpauschale an. Thesaurierende, bzw. ausschüttende ETFs werden bei myPension ohne Abzug von Steuern voll reinvestiert und erhöhen so den Zinseszinseffekt im Vergleich zu einem reinen ETF-Sparplan oder ETF-Robo Advisor.
Das ist aber nur einer der vielen Steuervorteile, die myPension gegenüber einer direkten Anlage in ETFs bietet. Auf unserer Themenseite zu Steuern finden Sie weitere Details zur steuerlichen Privilegierung unserer ETF-basierten Rentenversicherungslösung.