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myPensionKids – Der Co-Pilot für´s Leben​

Der ETF-Sparplan mit Steuervorteilen für Eltern, Großeltern und alle,
die für den Nachwuchs nur das Beste wollen.

Warum frühes Anlegen für Ihre Liebsten sinnvoll und wichtig ist

190.000 € geben laut Statistischem Bundesamt Eltern im Durchschnitt für Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr aus. Und auch in der Folge gibt es viele wichtige Meilensteine für Ihre Kinder, für die hohe Kosten anfallen, etwa den Führerschein, die Ausbildung, das Studium, das Auslandssemester oder die erste eigene Wohnung. Je früher Sie anfangen, auf diese Meilensteine hin zu sparen, desto geringer fällt der Betrag aus, den Sie dafür zurücklegen müssen. Und umso mehr Möglichkeiten im Leben eröffnen Sie damit Ihren Liebsten.

Wichtig ist aber auch: Sie sollten für Ihre Kinder Geld nicht altmodisch in Sparbüchern oder Bausparverträgen zurücklegen. Sondern die langen Laufzeiten nutzen, bis das Geld wirklich benötigt wird, um die Renditechancen der weltweiten Kapitalmärkte zu nutzen. Schon kleine Beiträge können so eine große Wirkung erzielen.

Mit myPensionKids legen Sie einen stabilen Grundstein für die Zukunft Ihres Kindes. Die Einzahler können sowohl Eltern, Großeltern, Paten als auch andere Schenkende sein. Dabei wird das Geld zu Gunsten des Kindes angelegt. Durch die renditestarke Anlage und die geringen Kosten, legen Sie ein solides finanzielles Fundament für die  Zukunft Ihrer Kinder.

Das wertvollste Geschenk für Ihre Liebsten: Bildung

Was sie später einmal werden wollen, können Kinder im Grundschulalter noch nicht beantworten. Eines ist aber klar: Eine solide Bildung ist der Schlüssel zu einem höheren Einkommen und mehr Lebenszufriedenheit. Auch der Hochschulabschluss wird von immer größerer Bedeutung. Das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung hat ermittelt, dass Menschen mit einem Studium, über die gesamte Lebenszeit hinweg, fast 80 Prozent mehr verdienen, als Personen ohne Hochschulabschluss. Über die gesamte Lebensarbeitszeit macht das einen Unterschied von bis zu 630.000 Euro aus.
Eltern und Großeltern sollten nicht unterschätzen, wie viel Geld ein Studium kostet. Denn der Zugang zu Bildung wird immer mehr zu einer finanziellen Frage. Ein Jahr an der Eliteuniversität Havard kostet pro Studienjahr 106.800 €. Hierzulande ist es nicht ganz so teuer, doch nach Berechnungen des Deutschen Studentenwerks liegen die Lebenshaltungskosten von Studenten bei 867€ pro Monat. Bei einem fünfjährigen Master-Studium kommt also schnell ein Finanzbedarf von über 50.000 € zusammen. Mit Ihrer heutige Investition legen Sie den Grundstein für den späteren Wohlstand Ihrer Kinder, Enkel oder Patenkinder: Die Bildung. Ein guter Grund also, frühzeitig zu investieren, um eine fundierte Schulausbildung oder Studium für die eigenen Kinder oder Enkel zu ermöglichen. Was einleuchtend klingt, sieht in der Umsetzung jedoch noch anders aus. Denn laut einer Umfrage von Statista sparen lediglich drei Prozent der Bundesbürger bereits regelmäßig für die Ausbildung des Nachwuchses.

106.800€

kostet ein Semester in Harvard

50.000€

kostet ein fünfjähriges Master-Studiengang​

3%

der Bürger sparen für den Nachwuchs

80%

höher liegt das Lebenseinkommen mit Studium​

Frühzeitig für die Ausbildung der Kinder und Enkel sparen

Wie aber kann man einen teilweise so hohen Kapitalbedarf erreichen? Ein Weg dorthin ist das Sparen mit kostengünstigen und renditestarken ETFs . Bei myPension wird das Geld in Form einer ETF-Rentenversicherung in ein weltweites, breit gestreutes ETF-Portfolio angelegt, um bei kontrolliertem Risiko langfristig hohe Renditen für Ihre Liebsten zu erzielen. Bereits ab 25€ lässt sich bei myPension eine ETF-Rentenversicherung online abschließen. Sie profitieren zudem von deutlichen Kostenvorteilen, da im Vergleich zu den Policen, die am Bankschalter oder über Versicherungen abgeschlossen werden, keine hohen Abschlussprovisionen bei myPension anfallen.

*Berechnungsannahme für Bacherlor-Studium:  Alter des Kindes bei Abschluss des Vertrages: 2 Jahre / Beginn des Studiums mit 18 Jahren / Wertentwicklung von 6 % (nach Kosten), Kosten des Bachelor-Studiums werden mit 867 EUR pro Monat (Quelle: Deutsches Studentenwerkt) über 3 Jahre angesetzt.

*Berechnungsannahme: Alter des Kindes bei Abschluss des Vertrages: 2 Jahre / Kauf des Autos mit 18 Jahren, Wertentwicklung von 6 % (nach Kosten). 

*Alter des Kindes Bei Vertragsabschluss des Vertrages: 2 Jahre / Alter bei Entnahme für die Finanzierung einer Immobilie: 30 Jahre. Wertentwicklung von 6 % (nach Kosten).

Steuervorteile bei der ETF-Rentenversicherung – Vermeiden Sie Abgeltungs- und Erbschaftssteuer bei der Vermögensübertragung an die nächste Generation

Bis zu 400 Milliarden Euro. Das ist der Betrag, der laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) jährlich vererbt oder verschenkt wird. Eine immens hohe Summe, die in der Vergangenheit auch von Jahr zu Jahr gestiegen ist. Interessanterweise fallen nur knapp 1/10 davon unter die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die durch das Jahressteuergesetz 2020 neu geregelt wurde. Laut aktuellen Zahlen für das Jahr 2019 (Statistisches Bundesamt / Destatis) lag die Höhe der steuerpflichtigen Erbschafts- und Schenkungssteuer lediglich bei 39,1 Mrd. Euro.

Warum nur knapp 10 % der vererbten und verschenkten Vermögen besteuert werden, liegt an den hohen Freibeträgen für Erbschaften und Schenkungen, die – clever genutzt – dazu führen, dass oftmals keine, bzw. nur geringe Beträge der Erbschaftssteuer unterliegen. Die Höhe des persönlichen Freibetrags hängt dabei am Verwandtschaftsverhältnis und kann bis zu 500.000 € betragen (bspw. bei Ehegatten oder Lebenspartnern). Aber auch Kinder, Stiefkinder und Enkel profitieren von hohen Freibeträgen im Erbschaftsfall oder bei Schenkungen.

Die Erbschaftssteuer ist eng mit der Schenkungsteuer verknüpft. Mit der Besonderheit, das die in der Tabelle aufgeführten Freibeträge einmal alle 10 Jahre steuerfrei überlassen werden können. Wer also schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchte um so auch die Erbschaftsteuer zu reduzieren, sollte die Gelegenheit nutzen, alle 10 Jahre die hohen Freibeträge für Schenkungen an die Kinder oder Enkel auszuschöpfen. Aber nicht nur die Nutzung der Freibeträge im Rahmen der Schenkungsteuer können genutzt werden, um bereits früh für die nächste Generation steuerfrei Vorsorge zu treffen.

Auf das richtige Produkt kommt es an

Der gängige Rat um Vermögensaufbau zu betreiben und vorhandenes Kapital an die nächste Generation zu vererben, besteht oftmals darin, ein Wertpapierdepot zu eröffnen. Auch Trading-Plattformen und Robo-Advisor erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, obwohl die Kosten teilweise hoch und die tatsächlich erzielte Wertentwicklung in den letzten Jahren niedrig war. Allerdings werden so die Erträge über die ganze Zeit, egal ob Dividenden, Kursgewinne oder Ausschüttungen, automatisch durch die Depotbank versteuert. Durch die Wahl des richtigen Produktes vermeidet man regelmäßig Abgeltungsteuer – und auch jede Menge Aufwand, um zu verhindern, das selbige anfällt. Die Besteuerung kann so aufgeschoben und im Erbfall gegebenenfalls sogar ganz vermieden werden.

So werden Erträge auf das investierte Kapital, das sich in einer ETF-Police ansammelt, erst im Nachgang besteuert. Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden werden während der Laufzeit nicht besteuert. Das investierte Kapital kann sich so ohne regelmäßige Steuerabzüge besser entwickeln als unter den steuerlichen Rahmenbedingungen eines Wertpapierdepots.

Entnahmen nur mit Zustimmung der Eltern oder Großeltern (Versicherungsnehmer)​

Bei ETF-Sparplänen, Robo-Advisor oder anderen Depot-Lösungen wird das Produkt direkt auf den Namen des Kindes eröffnet. Mit Volljährigkeit (18. Lebensjahr) kann der Nachwuchs dann ungehindert an das Ersparte, ohne die Eltern oder Großeltern darüber informieren zu müssen. Bei myPensionKids entscheidet der Versicherungsnehmer, sprich: die Eltern oder Großeltern entscheiden, wann das Guthaben an die nächste Generation übergeht. Das Kind wird in dieser Konstellation Versicherte Person. Damit können Eltern, Großeltern oder alle, die schenken wollen, ganz entspannt selbst entscheiden, wann dann das Kind bereit für die eigene ETF-Police ist. Und den Vermögensübertrag dann auch noch steueroptimiert gestalten!

Schnell handeln bevor die hohen Freibeträge sinken

Seit bereits 2009 gelten beim Erben und Schenken großzügige Freibeträge, die ohne Steuerbelastung übertragen werden können. Doch es mehren sich die Befürchtungen, dass diese Freibeträge kurz vor einer deutlichen Absenkung durch den Gesetzgeber stehen könnten.

Hintergrund sind die enormen finanziellen Belastungen der deutschen Staatsfinanzen durch die Pandemie. Der Staat hat einen hohen Einnahmebedarf und alle politischen Parteien wollen an unterschiedlichen Stellschrauben die steuerlichen Rahmenbedingungen verändern. So steht nicht nur der Wegfall der Abgeltungsteuer und die Erhöhung der Vermögenssteuer im Kreuzfeuer der politischen Diskussion. Sondern auch die Erhöhung der Erbschaftssteuer. Daher sollten frühzeitig die noch geltenden, großzügigen Regelungen und Freibeträge genutzt werden.

Eltern, Großeltern und andere Familienangehörige oder Paten, die jetzt noch schnell handeln möchten, können etwa ETF-Policen wie myPensionKids verschenken. Dann würden auch erzielte Dividenden und Kursgewinne im myPensionKids-Vertrag steuerfrei übertragen werden können. Denn bei einer Begünstigung im Todesfall sind diese komplett steuerfrei. Auch dann, wenn die Abgeltungssteuer abgeschafft und ein höherer Steuersatz eingeführt werden sollte