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Die häufigsten Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum myPension Produkt. Uns liegt sehr viel daran, Ihnen einen umfassenden Einblick in unsere Arbeit zu geben.

Allgemein

Angebotserstellung & -abschluss

Einen Fonds stellt man sich am besten wie einen großen Topf vor, in den Anleger:innen Geld einzahlen. Das Fondsmanagement legt dieses eingesammelte Kapital an. Bei passiven ETFs (und Indexfonds) nimmt das Fondsmanagement selbst keinerlei Einfluss auf die Zusammensetzung des Fonds. Es bildet nur einen Index (z.B. den deutschen Aktienindex DAX) ab und beschränkt sich auf die Wiederanlage oder die Ausschüttung von Dividenden. Das heißt, es ist passiv und hat nur sehr geringe Kosten.

Das Gegenstück zu passiven Indexfonds sind aktiv gemanagte Fonds. Bei diesen wird versucht, die Wertentwicklung eines oder mehrerer Vergleichsindizes zu übertreffen, indem ein Fondsmanager den Markt beobachtet und die Zusammensetzung des Fonds je nach Marktlage verändert.

Was sich hierbei zunächst rentabel anhört, hält einem Check mit der Realität jedoch nicht stand: Aktiv gemanagte Fonds schlagen den Index über längere Zeit nachweislich nicht. Darüber hinaus übersteigen die Managementgebühren aktiver Fonds die Kosten passiver ETFs deutlich.

Mit dem „myPension Weltportfolio“ haben wir ein Portfolio zusammengestellt, das in mehr als 3.900 Unternehmen weltweit investiert. Die Anlagestrategie wurde am Unibator der Goethe-Universität Frankfurt am Main für den langfristigen Vermögensaufbau entwickelt. Diese Streuung der Anteile deckt quasi die Weltwirtschaft ab und trägt dazu bei, dass Sie von der langfristigen, positiven Entwicklung des Weltmarktes profitieren und das Risiko von Einzelaktien minimieren.

Für die Zusammenstellung des Portfolios nutzen wir kostengünstige ETFs von Vanguard. Diese ETFs replizieren die Aktien und Anleihen physisch.

Trotz Risikominimierung kann ein weltweit gestreutes Aktienportfolio immer noch im Wert schwanken, weshalb wir unseren Kunden:innen unsere Lifecycle-Option anbieten. Mit dieser Option wird ab dem zehnten Jahr vor dem Ruhestand schrittweise und automatisiert von Aktien in sichere Anleihen umgeschichtet. Diese Umschichtung ist kostenlos und abgeltungssteuerfrei. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie dies über Ihr Kundenkonto kostenlos mit nur einem Klick abschalten.

So können Sie die Lifecycle-Option ausschalten: Gehen Sie in Ihrem Kundenkonto auf „Meine Anlage“ und schieben dort den Regler bei „Automatisches Ablaufmanagement“ nach links.

Klassische Rentenprodukte mit garantierter Verzinsung und Rentenzahlungen befinden sich auf dem Rückzug. Das hat gute Gründe: Der Garantiezins (derzeit +0,90% pro Jahr auf Ihre Beiträge, nach Abzug der Kosten) zwingt die Versicherer zu einer konservativen Anlagestrategie. Im Klartext: Ihr Geld wird überwiegend in niedrig verzinste Anleihen angelegt. Wenn eine höhere Rendite als der Garantiezins erreicht wird, landet der Gewinn zunächst in einem gemeinsamen Überschusstopf. Aus diesem Topf werden dann anteilig, an alle Versicherte, Überschussbeteiligungen ausgezahlt.

Derzeit nutzen die Versicherer die Überschüsse aus neuen Verträgen vor allem für die Finanzierung der hohen Garantien aus Altverträgen (im Jahr 2000 lag der Garantiezins noch bei 4 %).

Bei myPension kommen Ihre Beiträge und Erträge ausschließlich Ihnen zugute. Dabei steht Ihnen ein auf die Altersvorsorge zugeschnittenes Portfolio zur Verfügung. In diesem Konzept wäre eine Garantieverzinsung kontraproduktiv.

Aus rechtlicher Sicht ist myPension Makler. Ihr Guthaben wird daher durch unseren Versicherungspartner myLife Lebensversicherung angelegt. Die renommierte Ratingagentur Assekurata bescheinigt der myLife eine starke Finanzkraft mit stabilem Ausblick. Sollte es myPension einmal nicht mehr geben, läuft Ihr Vertrag daher ganz normal mit der myLife Lebensversicherung weiter. Auch die Kosten und Versicherungsbedingungen bleiben erhalten.

Sollte unser Versicherungspartner myLife in Schwierigkeiten geraten, ist Ihr Guthaben Teil des Sicherungsvermögens und kann vom Insolvenzverwalter nicht zur Insolvenzmasse hinzugerechnet werden. In solch einem Fall haben Sie Anrecht auf die vollständige Auszahlung Ihres Guthabens.

Wie jeder andere Versicherer ist auch unser Versicherungspartner durch die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer (die sog. Protektor AG) abgesichert.

Gerne geben wir Ihnen noch einmal etwas Hintergrund zum Thema Insolvenzschutz, wofür wir aber erst kurz zusammenfassen müssen, wie es sich mit dem Insolvenzschutz bei Fondsgebundenen Rentenversicherungen verhält. Auf Basis der Gesetzeslage kann man ableiten, dass es sich bei den Fondsanteilen um Sondervermögen handelt, auf das ein Insolvenzverwalter im Falle einer Insolvenz keinen Zugriff hat. Finale Klärung bringt vermutlich nur ein höchstrichterliches Urteil, dass es dazu aber noch nicht gegeben hat.

Wenn es zu einem Insolvenzfall kommen sollte, ist das Vertragsguthaben einer Fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung durch vom Gesetzgeber geschaffene besondere Regelungen geschützt. Denn diese besonderen Regelungen verhindern, dass Insolvenzgläubiger auf die Vermögenswerte des Anlagestocks und damit auf das Vertragsguthaben einer Fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung zugreifen können.

Zunächst ist klarzustellen, dass wie bisher der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Versicherungsunternehmens ausschließlich von der Aufsichtsbehörde gestellt werden kann, § 312 Abs. 1 VAG (2016).

Damit ist sichergestellt, dass ein Insolvenzverfahren nicht überraschend kommt, sondern, dass die Eröffnung in geordnetem Ablauf stattfindet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen gemäß § 316 Satz 1 Nummer 1 VAG (2016) Lebensversicherungsverträge. Gemäß § 316 Satz 2 VAG (2016) können Versicherungsnehmer dann den auf sie zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallenden Anteil an dem Mindestumfang des Sicherungsvermögens (=Fondsanteile) nach § 125 Abs. 2 VAG (2016) fordern.

Damit hat der Versicherungsnehmer unmittelbar Anspruch auf die Auszahlung der vertraglichen Leistung zu diesem Stichtag. Der Anspruch wird durch das Sicherungsvermögen gesichert. Bestandteil des Sicherungsvermögens gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 VAG (2016) ist bei einer Fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung auch die Deckungsrückstellung, d.h. das aus den Sparanteilen der Prämien gebildete Vertragsguthaben.  Damit ist gesetzlich festgelegt, dass der Versicherungsnehmer einer Fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung den Anspruch auf den wirtschaftlichen Gegenwert des für seinen Vertrag gebildeten Sicherungsvermögens (Anlagestock) = Vertragsguthaben nicht durch Verfügungen des Insolvenzverwalters des Versicherers verlieren kann. Der Versicherungsnehmer hat im Fall der Insolvenz des Versicherers einen Anspruch auf Übertragung des Gegenwertes des Vertragsguthabens, der durch die Vermögenswerte gedeckt ist, die sich im Sicherungsvermögen befinden.

Das Vertragsguthaben von Fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherungen ist nicht Bestandteil der Insolvenzmasse und kann nicht durch Verfügungen des Insolvenzverwalters angegriffen werden; der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Übertragung des Gegenwertes des Vertragsguthabens gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Wie jeder andere Versicherer ist auch unser Versicherungspartner durch die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer (die sog. Protektor AG) abgesichert.

Rechtlicher „Eigentümer“ ist über den Versicherungsvertrag der Versicherungsnehmer. Allerdings ist das Problem, dass der Versicherer für den Versicherungsnehmer die Fondsanteile kauft und diese dann dem Vertrag zuordnet. Das Konto bei der Depotbank, bei der die Fondsanteile liegen, läuft auf den Versicherer. Als Kunde:in hat man einen Anspruch gegenüber dem Versicherer und es ist klar im Vertrag festgehalten, wie viele Fondsanteile zu dem jeweiligen Versicherungsnehmer gehören.

Im Juli 2021 hat die Assekurata Rating-Agentur GmbH die myLife Lebensversicherung AG mit A- bewertet. Die Bonität wurde mit „stark“ und der Ausblick mit „positiv“ bewertet. Den Ratingbericht können Sie auf der Seite der Assekurata nachlesen

Angebotserstellung & -abschluss

Als Faustregel gilt, dass Sie im Alter 80 % Ihres letzten Einkommens benötigen werden, um Ihren Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Nach Abzug Ihres gesetzlichen Rentenanspruchs ergibt sich die sogenannte Rentenlücke. Diese gilt es zu schließen. Eine private ETF Altersvorsorge wie myPension, kann hierzu einen großen Beitrag leisten.

Mit unserem Rentenlückenrechner

können Sie sich Ihre zu erwartende Rentenlücke annäherungsweise ausrechnen. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihr Beitrag, umso höher Ihre spätere Rente. Je früher Sie mit dem Sparen anfangen, desto niedriger kann die Beitragshöhe ausfallen.

Sie können sich ganz einfach über unsere Webseite ein Angebot mit Ihren persönlichen Details erstellen. Für die Angebotserstellung müssen Sie einige Daten eingeben, auf deren Grundlage Ihr Angebot errechnet wird. Die Daten sind: Ihr aktuelles Alter, Ihr Renteneintrittsalter, Ihr gewünschter monatlicher Beitrag sowie ob Sie einen Einmalbeitrag einzahlen möchten. Das Angebot erhalten Sie danach als pdf-Dokument, damit Sie sich alles in Ruhe durchlesen können.

Ihr myPension Angebot ist drei Monate nach Erstellung gültig. Sie können sich aber auch jederzeit ein neues Angebot auf unserer Webseite ziehen, ohne uns mitteilen zu müssen, dass Sie das erste nicht wünschen.

Wir mögen unser Produkt selbst so sehr, weil es so viel Flexibilität bietet. Im Angebot werden zwar erst einmal die beliebtesten Einstellungen hinsichtlich der Rentenform (dynamisch) und der Todesfallleistung (10 Jahre Rentengarantie) festgehalten, jedoch können Sie dies im Nachgang noch ändern. Dafür müssen Sie uns einfach eine E-Mail schreiben und uns Ihren Änderungswunsch mitteilen.

Welchen Einfluss die unterschiedlichen Parameter Ihres Angebots auf Ihren individuellen Rentenfaktor haben, können Sie über unseren Rentenfaktorrechner

ausrechnen lassen. Auf Basis dieser Ergebnisse können Sie dann die für Sie beste Entscheidung treffen.

Bevor ein Vorsorgekonto eingerichtet werden kann, muss eine Legitimation Ihrer Person durchgeführt werden. Das ist ein vorgeschriebener Prozess, damit sichergestellt werden kann, dass Sie auch die Person sind, die das Konto eröffnen möchte. So soll vermieden werden, dass Dritte falsche Identitäten nutzen, um Konten auf andere auszustellen.

Für die Legitimationsprüfung brauchen Sie einen Ausweis, der auch Anschrift und Lichtbild enthält. Zudem wird im Prozess der Legitimierung per VideoIdent ein Foto von Ihnen gemacht, damit man dieses mit dem Lichtbild abgleichen kann.

Nachdem Sie sich ein Angebot auf unserer Webseite erstellt haben, bekommen Sie dies von uns per Mail zugesandt. In dieser Mail befindet sich eine Schaltfläche, mit der Sie das Angebot abschließen können. Diesen Schritt können Sie aber auch im Prozess der Angebotserstellung direkt im Browser machen. Im nächsten Schritt müssen Sie nochmals eine Maske mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen und zudem Ihre IBAN eingeben.

Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten bekommen Sie von uns eine weitere E-Mail mit dem entsprechenden Link für Ihr VideoIdent-Verfahren. Das VideoIdent wird von der Deutschen Post durchgeführt, daher haben wir darauf leider wenig Einfluss. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 8:00 bis 22:00 Uhr. Im Prozess werden Sie gebeten, sich auszuweisen, weshalb es wichtig ist, dass Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorliegen haben.

Durch das VideoIdent-Verfahren unterschreiben Sie den Antrag digital, sodass Sie nichts ausdrucken müssen. Ihre Unterlagen werden im Nachgang direkt an uns elektronisch weitergeleitet, sodass Sie nichts weiter tun müssen. Sobald die Unterlagen bei uns eingegangen sind, melden wir uns bei Ihnen und lassen Sie wissen, wenn Ihr Kundenkonto erfolgreich eingerichtet ist.

Nachdem Sie sich ein Angebot auf unserer Webseite erstellt haben, bekommen Sie dies von uns per Mail zugesandt. In dieser Mail befindet sich eine Schaltfläche, mit der Sie das Angebot abschließen können. Diesen Schritt können Sie aber auch im Prozess der Angebotserstellung direkt machen. Im nächsten Schritt müssen Sie nochmals eine Maske mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen und zudem Ihre IBAN eingeben.

Nach der erfolgreichen Eingabe Ihrer Daten bekommen Sie von uns eine weitere E-Mail mit dem entsprechenden Link für das VideoIdent-Verfahren sowie dem Coupon für das PostIdent. Mit diesem Coupon und Ihrem ausgedruckten Angebot (hier reichen die letzten 10 Seiten) müssen Sie dann in eine Deutsche Post Filiale gehen und dort von einem Mitarbeitenden legitimiert werden. Für diesen Prozess benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Das Angebot müssen Sie entweder vorab oder in der Postfiliale unterschreiben, in einen Umschlag packen und an uns per Post senden. Sie können auch die Legitimation bei der Post machen und uns Ihr Angebot unterschrieben per E-Mail senden. Die Unterlagen der Legitimierung werden uns elektronisch weitergeleitet, sodass Sie sich nur darum kümmern müssen, dass Ihr unterschriebener Antrag bei uns eingeht – postalisch oder per Mail.

Hin und wieder haben wir bestimmte Gutscheinaktionen, bei denen Sie beispielsweise die Einrichtungsgebühr von uns geschenkt bekommen. Wenn Sie sich Ihr Angebot gezogen haben, können Sie im selben Prozess auf „Jetzt abschließen“ klicken und gelangen in eine weitere Maske, in die Sie nochmals Ihre persönlichen Daten sowie Ihre IBAN eingeben müssen. In dieser Maske finden Sie ebenfalls ein Feld „Gutschein“, in welches Sie den entsprechenden Gutscheincode korrekt eingeben. Daraufhin wird dies in unserem System vermerkt und die Einrichtungsgebühr wird Ihnen nicht eingezogen.

Kosten

Die Einrichtung Ihrer privaten ETF Altersvorsorge kostet einmalig 149,00 Euro. Danach berechnet myPension 36,00 Euro pro Jahr für die Kontoführung. Zusätzlich fallen nur noch Verwaltungskosten an. Diese betragen aktuell 0,67% pro Jahr. Hierbei sind die Fondskosten bereits inklusive.

Das ist alles. Also keine Vermittlungsprovisionen, Ausgabeaufschläge, Garantiekosten, Kündigungskosten etc. Kein Haken und keine Hintertürchen im Kleingedruckten.

Auf lange Sicht schmälern hohe Kosten Ihre Rendite erheblich. Bei myPension legen Sie deshalb äußerst kostengünstig an. So erzielen Sie bis zu Ihrem Rentenbeginn ein deutlich höheres Guthaben.

In Ihrem Angebot finden Sie auf Seite 36 eine Übersicht über außerordentliche Kosten. Hier sind nur zwei Fälle aufgeführt, die mit einer Sondergebühr ausgewiesen sind: Ausstellung besonderer Bescheinigungen, die Sie für eigene Zwecke benötigen (20,00€) und die Erstellung einer Ersatzurkunde bei Verlust Ihres Versicherungsscheines (10,00€). Dies sind die einzigen Kosten, die nicht in der jährlichen Gebühr von 36,00€ inbegriffen sind.

Sowohl Kündigungen, Auszahlungen als auch Zuzahlungen sind bei uns kostenfrei. Sie brauchen sich keine Sorgen machen, dass noch die böse Überraschung am Ende kommt. Sie wissen bei uns von Anfang an, wie viel Kosten auf Sie zukommen werden und wie diese verteilt sind. Uns liegt Transparenz sehr am Herzen.

Kundenkonto

Im Abschlussprozess Ihres Angebots erhalten Sie eine E-Mail von uns, in der Sie die Möglichkeit bekommen, sich Ihr Passwort zu erstellen. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, erstellen Sie sich einfach ein neues im Login-Bereich auf unserer Webseite, indem Sie auf die Schaltfläche „Passwort vergessen“ klicken und Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse eingeben. Danach bekommen Sie eine Mail mit einem Link, der Sie wieder auf unsere Webseite leitet, um dort das neue Passwort einzugeben.

 

Das ist alles. Also keine Vermittlungsprovisionen, Ausgabeaufschläge, Garantiekosten, Kündigungskosten etc. Kein Haken und keine Hintertürchen im Kleingedruckten.

Auf lange Sicht schmälern hohe Kosten Ihre Rendite erheblich. Bei myPension legen Sie deshalb äußerst kostengünstig an. So erzielen Sie bis zu Ihrem Rentenbeginn ein deutlich höheres Guthaben.

In Ihrem myPension Kundenkonto können Sie flexibel die nachfolgenden Dinge ändern:

  1. Monatsbeitrag erhöhen oder reduzieren
  2. Zuzahlung avisieren
  3. Entnahme ankündigen
  4. Renteneintritt verändern
  5. Jährliche prozentuale Erhöhung des Monatsbeitrages bestimmen
  6. Persönliche Angaben (Adresse, Kontaktdaten etc.)

Wir bieten auf unserer Webseite ein Demokonto von Max Mustermann an, das sich unsere Interessent:innen vor Abschluss Ihres Vertrages anschauen können. Es zeigt transparent auf der ersten Seite, wie der aktuelle Stand der Anlage ist und was alles selbst über das Kundenkonto geändert werden kann.

Unser System erlaubt aktuell nur eine Änderung pro Monat, da unser System nach Eintragung der jeweiligen Änderung (Beispielsweise Monatsbeitrag wird erhöht) erst einmal mit den neuen Daten rechnet.

Wir als myPension legen viel Wert auf Nachhaltigkeit durch Digitalisierung, weshalb wir versuchen, so wenig Papier wie nötig zu verbrauchen. Trotzdem müssen Sie auf keine wichtigen Unterlagen warten, da Ihnen alle Dokumente in Ihrem Kundenkonto online zur Verfügung gestellt werden. Unter „Meine Dokumente“ finden Sie Ihr Angebot, sämtliche Nachträge, eine Standmitteilung zu Ihrer Anlage (vierteljährlich), Auszahlungsbestätigungen und auch Ihre Kündigungsbestätigung würden Sie hier finden.

Unsere Technik-Abteilung hat im Januar 2022 hinsichtlich der in der Vergangenheit ausgewiesenen Performance- und Ertragsangaben einige Änderungen im Kundenkonto vorgenommen.

Aufgrund der Tatsache, dass wir keinen direkten Zugang zu den Fondsdaten haben, mussten wir über Umwege auf die Daten unseres Versicherungspartners zugreifen. Dies führte jedoch oftmals zu Einschränkungen bei der Datendarstellung und -genauigkeit hinsichtlich der Performance / des Ertrages Ihrer Anlage.

Da wir Ihnen bei myPension einen transparenten und verlässlichen Überblick über Ihre Rentenversicherung zusichern möchten, haben wir uns dazu entschlossen, erst einmal die betroffenen Funktionalitäten auszuschalten. Unsere Technik-Abteilung ist jedoch bereits dabei, eine neue, langfristige Lösung zu finden, um Ihnen eine übersichtlichere Aufstellung Ihrer Vertragswerte inkl. Performance zu ermöglichen.

Sie können prinzipiell jeden Monat eine Zuzahlung zusätzlich zu Ihrem Monatsbeitrag in Ihr myPension Kundenkonto einzahlen. Sie können über Ihr Kundenkonto den Regler „Zuzahlung“ auf die gewünschte Höhe Ihrer Einzahlung verschieben und dies mit dem TAN-Verfahren bestätigen. Danach überweisen Sie die Summe auf das Verrechnungskonto der myLife Lebensversicherung AG mit Ihrer Versicherungsnummer als Verwendungszweck.

Da Sie das Geld immer separat an die myLife überweisen müssen, müssen Sie diesen ersten Schritt über das Kundenkonto gar nicht gehen, sondern können das Geld direkt überweisen. Hier kann die Zuordnung Ihrer Überweisung in Ihr Kundenkonto vielleicht ein bisschen länger dauern. Der Hinweis im Kundenkonto dient der myLife wie eine Art Signalgeber, dass bald eine Überweisung eintreffen wird.

Wichtig ist nur immer: Die myLife arbeitet mit Versicherungsnummern, anhand derer sie ihre Versicherungsverträge auseinanderhält. Daher geben Sie bitte IMMER Ihre Versicherungsnummer als Verwendungszweck bei einer Überweisung an. Sie sind sich unsicher, wo Sie Ihre Versicherungsnummer finden? Schauen Sie hier:

FAQ-Vertragliches-Wo finde ich meine Versicherungsnummer?

Einer unserer großen Vorteile ist, dass Sie jederzeit auf Ihr Fondsvermögen zurückgreifen können. Über Ihr Kundenkonto können Sie den gewünschten Betrag Ihrer Auszahlung über den Regler „Entnahme“ eingeben. Danach bestätigen Sie diese Änderung mit dem TAN-Verfahren. Diese Nachricht wird automatisch an die myLife übermittelt, die sich die Auszahlung für Anfang des kommenden Monats vermerkt.

Da für eine Auszahlung innerhalb der Ansparphase Abgeltungssteuer fällig wird, muss die myLife Anfang des Monats Ihrer Auszahlung erst mit dem Finanzamt Rücksprache halten. Aus diesem Grund kann eine Auszahlung 5-8 Werktage in Anspruch nehmen, bis das Geld letztendlich auf Ihrem Konto eingegangen ist. Dies sollten Sie bitte mit einkalkulieren.

Eine Auszahlung innerhalb der Ansparphase unterliegt der Abgeltungssteuer, dem Soli sowie ggf. der Kirchensteuer. Sie können uns aber vorab einen Freistellungsauftrag zukommen lassen, damit dieser bei Ihrer Auszahlung berücksichtigt wird. Hier finden Sie den entsprechenden Vordruck, den Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an service@mypension.de zurücksenden.

Leider besteht hin und wieder ein Problem mit dem TAN-Verfahren, was wir wissen. Wir sind bereits auf der Suche nach einer Alternative, jedoch ist dies nicht von heute auf morgen gelöst. Dieser Fehler beruht auf einem Kommunikationsfehler in unseres CRM-Systems und dem TAN-Anbieter. In der Regel werden die Änderungen aber trotzdem erfasst. Wenn Sie sich noch einmal neu in Ihr Kundenkonto einloggen, müssten die Regler der Änderungen auf der Übersichtsseite grau hinterlegt sein und eine Änderung angezeigt werden.

Um Ihren Vertrag der myPension Altersvorsorge zu kündigen, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Benachrichtigung. Diese muss lediglich Ihren Kündigungswunsch mit Hinweis auf Ihre Versicherungsnummer enthalten. Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen. Ihre Kündigung muss in Schriftform bis spätestens drei Werktage vor Ende des laufenden Monats bei uns eingegangen sein. Vergleichen Sie gerne dazu Ihre Vertragsunterlagen §19. Dort finden Sie alle Hinweise zu Ihrer Kündigung.

Nachteil einer Kündigung: Eine Kündigung kann für Sie nachteilig sein, da das Fondsvermögen zum Vertragsende vielleicht nicht unbedingt die Summe der Einzahlungen erreicht, da aus dem Fondsvermögen die Kosten finanziert werden. Tipp: Sie können Ihren Vertrag auch beitragsfrei weiterführen. Dies können Sie ganz einfach über Ihr Kundenkonto selbst einstellen, indem Sie den Beitragsregler auf 0€ stellen.

Steuer

Diese Frage ist komplexer, als man vielleicht am Anfang denken mag. Es hängt selbstverständlich von mehreren Aspekten ab. Der ETF-Sparplan ist von seinen Kosten her recht günstig und steht daher im direkten Vergleich zu unserem Produkt. Über unseren Nettovergleichsrechner können Sie sich selbst ein Bild davon machen, welche Anlageform für Sie die besten Ergebnisse liefert.

Vereinfacht gesagt, lässt sich aber sagen, dass sich unsere ETF-Police lohnt, umso höher der Beitrag ist, denn dann fallen unsere Kosten über die Dauer gesehen weniger ins Gewicht.

Für unser Produkt findet die 12/62 Regel Anwendung, das bedeutet, dass wenn Sie unser Produkt mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren besparen und mindestens 62 Jahre alt sind, bekommen Sie erhebliche Steuervorteile im Hinblick auf die Auszahlung Ihres Guthabens.

Da es sich bei der myPension ETF Altersvorsorge um eine private Altersvorsorge der 3. Schicht handelt, können Sie Ihre Beiträge nicht wie bei Rürup in der jährlichen Steuererklärung steuerlich geltend machen. Dafür werden die Kapital- oder Rentenzahlungen jedoch mit erheblichen Steuerbegünstigungen gefördert. Weitere Informationen zu den Steuerbegünstigungen finden Sie auf der Seite Steuern sparen.

Die Einkünfte aus Geldvermögen gelten als Kapitalerträge. Diese Einnahmen bleiben bis zu einer Höhe von 801€ im Jahr für jeden und jede Bürger:in steuerfrei. Bei Ehepartnern sind es dementsprechend insgesamt 1.602€, die abgabefrei sind. Um diesen Pauschbetrag bei unserer myPension Altersvorsorge in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bei uns einen Freistellungsauftrag hinterlegen. Einen Vordruck können Sie bei uns per E-Mail an service@mypension.de anfordern.

In der Rentenphase

  1. Steuer bei Kapitalauszahlung

Wenn Sie sich später für eine Kapitalauszahlung entscheiden, werden die aufgelaufenen Erträge, abzüglich einer Teilfreistellung in Höhe von 15%, nur zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Zum Beispiel:

Zu versteuernde Erträge: 124.000€.

Zu versteuernder Anteil = 124.000€ * (100% – 15%) * 0,5 = 52.700€. Nur diese 52.700€ werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Alter versteuert. Bei einem persönlichen durchschnittlichen Steuersatz von z.B. 25% sind also 13.175€ Steuern auf Erträge zu zahlen. Dies entspricht einer Versteuerungsrate auf die Erträge von nur 11,6%. Zudem kommt zu diesem Vorteil noch der Zinseszins-Effekt, weil das Vermögen durch die spätere Versteuerung länger im Depot verbleibt.

  1. Steuer bei Verrentung

Bei einer Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil der ausgezahlten Rente mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der zu versteuernde Ertragsanteil richtet sich dann nach Ihrem Alter bei Renteneintritt. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind dies 17% (bei 65 Jahren 18%). Je später die Rente ausgezahlt wird, desto geringer der Ertragsanteil. Zum Beispiel:

Bei einer monatlichen Rente von 1.000€ und Rentenbeginn mit 65, beträgt der Ertragsanteil 180€ (18% von 1.000€). Bei einem persönlichen durchschnittlichen Steuersatz von z.B. 25% sind also nur 45€ Steuern pro Monat auf die Erträge zu zahlen.

Die steuerlichen Vorteile einer privaten Rentenversicherung können Sie ebenfalls in unserem Artikel zu diesem Thema nachlesen

In der Ansparphase

Wenn Sie mit Hilfe einer Rentenversicherung ansparen, werden die Erträge (Dividende und Kursgewinne) Ihrer Anlage vorerst nicht besteuert. Die normalerweise hierauf fällige Abgeltungssteuer (25%) + Soli (1,375%) plus ggf. KiSt sparen Sie sich. Erst bei Auszahlung werden diese Erträge zu einem niedrigeren Tarif versteuert. Um diesen Steuervorteil zu nutzen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Ihr Vertrag muss mind. 12 Jahre gelaufen sein und Sie müssen bei Auszahlung mind. 62 Jahre alt sein.

Wenn Sie die so genannte 12/62-Regel nicht einhalten können und frühzeitig eine Auszahlung veranlassen, fallen die üblichen Steuern (Abgeltungssteuer (25%) + Soli (1,375%) plus ggf. KiSt) an.

Wesentliche Vertragsänderungen sind beispielsweise nachträgliche Beitragserhöhungen oder spätere Zuzahlungen, die nicht mit Vertragsabschluss festgelegt wurden. Sofern beispielsweise nachträglich eine Beitragserhöhung vereinbart wurde, beginnen für diese erhöhten Beiträge (und nur für diese!) die 12 Jahresfrist erneut.

Beispiel: Sie vereinbaren einen monatlichen Beitrag von 150 € bei einer Laufzeit von 19 Jahren. Nach 5 Jahren entscheiden Sie sich, den Beitrag von 150€ auf 200€ zu erhöhen. Nur für die Erhöhung (also 50€) beginnen steuerlich betrachtet die 12 Jahre erneut, um in den Steuervorteil zu kommen. Das gilt nicht für die bisher geleisteten 150€. Solange also Beitragserhöhungen oder Zuzahlungen noch 12 Jahre „Restlaufzeit“ haben, genießen Sie die Steuervorteile.

Sie können auch bereits zu Vertragsbeginn eine sogenannte Dynamik vereinbaren. Dann erhöht sich Ihr Beitrag automatisch jedes Jahr um bspw. 5%. Da diese Dynamik zu Vertragsbeginn vereinbart wurde, beginnt hier dann die 12 Jahresfrist NICHT aufs Neue.

Vertragliches

Da es sich bei der myPension ETF Altersvorsorge um eine Fondsgebundene Rentenversicherung handelt, bekommen Sie in Ihrem Vertrag einen Rentenfaktor mitgeteilt. Der Rentenfaktor sagt aus, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 € angespartem Guthaben erhalten. Es gibt einen garantierten und einen voraussichtlichen Rentenfaktor.

Garantierter Rentenfaktor
Der garantierte Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente garantiert gezahlt wird.

Voraussichtlicher Rentenfaktor
Der voraussichtliche Rentenfaktor ist der garantierte Rentenfaktor zuzüglich Überschüsse (die der Versicherer erwirtschaftet). Der voraussichtliche Rentenfaktor ist nicht garantiert. Die tatsächliche Rentenzahlung kann je nach Überschuss-Situation schwanken, aber nie unter den garantierten Rentenfaktor fallen.

Wie hoch Ihr persönlicher Rentenfaktor ist, können Sie mittels dem myPension Rentenfaktorrechner nachrechnen.

Vor Rentenbeginn:
Wenn Sie in der Zeit vor Rentenbeginn ableben sollten, bekommen Ihre Hinterbliebenen den Wert des angesparten Guthabens ausbezahlt. Dabei können Erbschaftssteuern anfallen.

Nach Rentenbeginn:
Je nach Wahl erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Todesfallleistung.
Wenn Sie die Restkapitalabfindung wählen, dann erhalten Ihre Hinterbliebenen das restliche, noch nicht durch Rentenzahlungen verzehrte Vermögen ausgezahlt.
Wenn Sie die Rentengarantiezeit von 10 Jahren wählen, dann erhalten Ihre Hinterbliebenen die Rentenzahlungen weiter ausgezahlt, bis zehn Jahre nach Ihrem Renteneintritt.
Wenn Sie keine Todesfallleistung wählen, dann erhalten Ihre Hinterbliebenen keine Zahlung. In dieser Variante ist Ihre monatliche Rente jedoch am höchsten.

Die myLife arbeitet mit unterschiedlichen Versicherungsnummern, die sie den Verträgen zuordnet. Aus diesem Grund ist bei Ihrer Kommunikation mit der myLife immer wichtig, diese Nummer zur Hand zu haben. Insbesondere wenn Sie eine Einmalzahlung tätigen.

Ihre Versicherungsnummer finden Sie in Ihrem Kundenkonto unter „Dokumente“ und dann in einem beliebigen Dokument, außer dem Angebot. Auf jedem offiziellen Dokument, das Sie von der myLife erhalten, steht Ihre Versicherungsnummer.

myPension Kids

Unser myPension Kindertarif ist ein besonderes Produkt, das von den Eltern oder Großeltern für das Kind abgeschlossen werden kann. Bei diesem Produkt wird daher zwischen Versicherungsnehmer und versicherte Person unterschieden, da die Kinder meist noch nicht volljährig sind. Versicherungsnehmer ist dementsprechend ein Elternteil/Großelternteil, auf dessen Name der Vertrag läuft und die versicherte Person ist das Kind.

Garantierter Rentenfaktor
Der garantierte Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente garantiert gezahlt wird.

Voraussichtlicher Rentenfaktor
Der voraussichtliche Rentenfaktor ist der garantierte Rentenfaktor zuzüglich Überschüsse (die der Versicherer erwirtschaftet). Der voraussichtliche Rentenfaktor ist nicht garantiert. Die tatsächliche Rentenzahlung kann je nach Überschuss-Situation schwanken, aber nie unter den garantierten Rentenfaktor fallen.

Wie hoch Ihr persönlicher Rentenfaktor ist, können Sie mittels dem myPension Rentenfaktorrechner nachrechnen.

Über unsere Webseite können Sie sich ein Angebot für einen Erwachsenen (unser Classic Tarif) oder für ein Kind (unser myPension Kids) erstellen lassen. Beim Kindertarif werden Ihre Daten als Versicherungsnehmer, die des zweiten Erziehungsberechtigten und die des Kindes benötigt.

Besonderheit ist für den Kids-Tarif, dass beide Erziehungsberechtigte hinterlegt werden müssen. Dadurch wird es auch im VideoIdent/PostIdent-Verfahren notwendig, dass beide Erziehungsberechtigte legitimiert werden. Der Versicherungsnehmer bekommt die E-Mail mit dem Link zum VideoIdent und führt dies durch. Nachdem dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen ist, erhält der zweite Erziehungsberechtigte eine Mail mit dem Link für das VideoIdent-Verfahren. Nach dessen erfolgreichen Abschluss werden die Unterlagen elektronisch an uns übermittelt und wir beginnen mit der Arbeit das Kundenkonto einzurichten.

Für den erfolgreichen Abschluss eines myPension Kids-Tarif benötigen wir von Ihnen die Legitimierungen beider Erziehungsberechtigter, den von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebenen Antrag sowie die Geburtsurkunde des Kindes. Diese senden Sie uns bitte an service@mypension.de.

Der myPension Kids-Tarif ist – wie der Name schon sagt – für minderjährige Personen gedacht. Es geht hier darum, schon frühzeitig Geld für die Kleinsten zu sparen. Auf diese Anlage kann auch beispielsweise das Konfirmationsgeld eingezahlt werden, daher kann es auch eine gute Geschenkalternative für die Großeltern sein. Unterschied ist hier, dass der Versicherungsnehmer (bspw. Ein Elternteil) von der versicherten Person (das Kind) abweicht.

Sie können einen Vertrag für jedes geborene Kind einrichten, also auch schon direkt nach der Geburt. Jedoch nicht schon während der Schwangerschaft, das Kind muss schon ein Geburtsdatum haben.

Dieser Tarif ist für alle Eltern, Großeltern oder Paten, die in die Zukunft ihrer Kinder investieren möchten. Durch die flexiblen Zuzahlungen kann man größere Geldgeschenke wie zur Kommunion oder Konfirmation ganz einfach dort einzahlen. Statt einem weiteren Kuscheltier können Sie den Großeltern sagen, dass sie das Geld auf das Anlagekonto des Kindes überweisen sollen.

Da die Kinder bei Abschluss noch minderjährig sind, läuft der Vertrag erst einmal auf den entsprechenden Erwachsenen (Eltern-, Großelternteil). Der Versicherungsnehmerwechsel muss auch nicht zwingend mit der Volljährigkeit des Kindes stattfinden, sondern kann vom Versicherungsnehmer flexibel entschieden werden.

Wenn Sie einen Versicherungsnehmerwechsel durchführen möchten, wird Ihnen von der myLife ein Vordruck zur Verfügung gestellt, den sowohl alter als auch neuer Versicherungsnehmer unterschreiben müssen. Zudem muss eine Ausweiskopie des neuen Versicherungsnehmers hinterlegt werden. Bei einem Betrag über 5.000,00€ Fondsguthaben muss die myLife eine Meldung an das zuständige Finanzamt machen, weshalb die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen beachtet werden sollten.

Wenn der Versicherungsnehmer sterben sollte, bevor der Versicherungswechsel stattgefunden hat, wird das bisher erreichte Fondsvermögen ausgezahlt. Bezugsberechtigt im Todesfall ist der Hinterbliebene gemäß gesetzlicher Erbfolge oder die vorab bei der myLife eingetragene Bezugsperson. Eine Kopie der Sterbeurkunde muss in diesem Fall eingereicht werden.

Wenn die versicherte Person sterben sollte, wird das bisher erreichte Fondsvermögen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Eine Kopie der Sterbeurkunde muss in diesem Fall eingereicht werden.