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Damit Netto mehr für Sie übrig bleibt.

Nutzen Sie die staatlichen Steuervorteile mit myPension.

Vermeiden Sie Abgeltungsteuer und nachgelagerte Besteuerung

Mit myPension besparen Sie nicht nur kostengünstige und renditestarke ETFs. Zusätzlich nutzen Sie attraktive staatliche Steuervorteile. Denn im Rahmen einer ETF-Rentenversicherung sparen Sie sich die Abgeltungsteuer. Und das gleich mehrfach. Das bestätigt uns auch ein unabhängiges Gutachten des Instituts für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP). Auch im Vergleich zu einer Riester-Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung haben Sie mit myPension oftmals die attraktivere staatliche Förderung. Denn die Rentenauszahlungen von myPension werden nicht voll besteuert, sondern nur zu einem sehr geringen Anteil.

„Wir haben unser Produkt so gestaltet, dass Sie neben den niedrigen Gesamtkosten und dem renditestarken ETF-Weltportfolio von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren, um eine höhere Nachsteuerrendite zu erzielen. “

Alberto del Pozo

Geschäftsführer von myPension

Steuern sparen in der Ansparphase

Normalerweise werden in der Ansparphase Steuern auf Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig. Die Höhe der sogenannten Abgeltungsteuer kann in einem Depot bis zu 27,9% betragen. Durch die staatliche Förderung, die myPension als ETF-Rentenversicherung genießt, können Sie in der Ansparphase ganz ohne Steuerabzug sparen, was die Nachsteuerrendite im Vergleich zu einem ETF-Sparplan deutlich erhöhen kann. Da dies alles automatisch passiert, müssen Sie in der Steuererklärung keinerlei Angaben machen. Sie sparen nicht nur Steuern, sondern auch wertvolle Zeit, während der Zinseszins-Effekt für Sie arbeitet. In der Ansparphase sparen Sie daher gleich an mehreren Stellen.

Ein wesentlicher Renditebestandteil eines Aktieninvestments sind Dividenden. Dividenden werden in einem Fonds oder ETFs grundsätzlich besteuert. Anders bei myPension. Wir arbeiten mit ausschüttenden ETFs von Vanguard. Die Dividendenausschüttungen werden innerhalb der Rentenversicherung ohne Steuerabzug reinvestiert und erhöhen so über die Laufzeit des Vertrages die mögliche Nachsteuerrendite.

Sofern in einem Depot Fonds getauscht werden, wird der bis dahin erzielte Ertrag mit Abgeltungsteuer belastet. Regelmäßige Umschichtungen über einen langen Zeitraum können wichtig sein, beispielsweise im Rahmen eines Rebalancings, um die ursprüngliche Verteilung Ihrer ETFs wieder herzustellen. Dieses Rebalancing ist bei myPension steuerneutral und löst keine Besteuerung von Erträgen aus. Gleiches gilt für unser Ablaufmanagement. Wenn zum Laufzeitende Ihres Vertrages aus chancenreicheren Aktien-ETFs in risikoärmere Anleihe-ETFs umgeschichtet wird, passiert das bei myPension ebenfalls steuerneutral. In einem Depot würde die Option, Ihr Risiko zum Laufzeitende im Vertrag zu reduzieren, Ihren Vertragswert in erheblichen Maße mit Steuern auf angefallenen Erträge belasten.

Auch zum Laufzeitende fördert der Gesetzgeber den langfristigen Vermögensaufbau in einer ETF-Rentenversicherung. Sofern der Vertrag eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahre hatte und Sie mindestens 62 Jahre alt sind, müssen anfallende Erträge bei einer Auszahlung des Kapitals nur zur Hälfte mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuern werden. Zusätzlich profitierten Sie von einer zusätzlichen Teilfreistellung auf angefallene Erträge von 15%. Somit sind 57,5% ihrer Erträge aus einer ETF-Rentenversicherung steuerfrei. Lediglich die verbleibenden 42,5% sind zu versteuern.

Der attraktive Steuervorteil einer Rentenzahlung

Noch großzügiger fördert der Gesetzgeber eine Rentenzahlung. Hier werden nur sehr geringe Anteile Ihrer Rentenzahlungen aus dem myPension-Vertrag besteuert. Lassen Sie sich beispielsweise mit dem 67. Lebensjahr Ihre Rente auszahlen, sind lediglich 17% davon überhaupt zu versteuern.

ETF-Sparplan, Robo-Advisor oder myPension?

Diese Frage hören wir öfters. Daher haben wir das wissenschaftlich untersuchen lassen und ein Gutachten beim renommierten Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) in Auftrag gegeben. Ergebnis: der Renditevorteil einer ETF-Rentenversicherung gegenüber eines ETF-Spaprplans beträgt 0,7% jährlich. Das Gutachten finden sie hier. Generell lässt sich sagen: je höher der Beitrag, den Sie investieren möchten und je länger die Laufzeit, desto höher der mögliche Steuervorteil bei einer ETF-Rentenversicherung. Auf Basis der Annahmen und der Berechnungen des Gutachtens haben wir einen Sparplanrechner entwickelt, mit dem Sie die relevantesten Sparformen für die Altersvorsorge nach Kosten und Steuern miteinander vergleichen können.

Wir unterstellen für myPension, die fondsgebundene Rentenversicherung, den ETF-Sparplan als auch den Robo Advisor eine Bruttorwertentwicklung vor Kosten von 6% p.a. Bei der klassischen Rentenversicherung gehen wir von einer Bruttowertentwicklung (Laufende Verzinsung über alle untersuchten Tarifgenerationen und Produktarten, Quelle: Assekurata 2022) von 2,61 % p.a. aus.

Die ermittelten Vertragsguthaben stellen exemplarisch und vereinfacht die Auszahlung nach Steuern der jeweiligen Produktgattungen nach Abzug von Kosten dar und berücksichtigen die laufende Dividendenbesteuerung, Besteuerung durch Umtäusche (bspw. Rebalancing oder Ablaufmanagement) als auch die endfällige Besteuerung bei Auszahlung des Kapitals. Bei der Berechnung orientieren wir uns an der Vorgehensweise des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung.

Bei myPension sowie der fondsgebundenen und klassischen Rentenversicherung wird ein durchschnittlicher persönlicher Einkommenssteuersatz im Alter in Höhe von 25,32% unterstellt, bei den anderen Anbietern 26,375% Abgeltungsteuer inkl. Solidaritätszuschlag (Quelle: IVFP). Die Effektivkosten der Anbietergruppen basieren bei der klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherung auf aktuellen Daten der BaFin (Quelle: BaFinJournal 03/2022) sowie Schätzungen / Annahmen von myPension.

Die Kosten bei den klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen beziehen sich vereinfacht auf das gewichtete Mittel im Marktdurchschnitt bei einer Laufzeit von 30 Jahren und einem monatlichen Beitrag von 100 € und können bei höheren, niedrigen oder einmaligen Beiträgen sowie längeren und kürzeren Laufzeiten von den hier dargestellten Ergebnissen nach oben oder unten abweichen.

  • myPension: 36€ p.a./ zzgl. 0,67% p.a vom Vertragsguthaben
  • Klassische Rentenversicherung: 1,28% p.a. vom Vertragsguthaben
  • Fondsgebundene Rentenversicherung: 1,90% p.a. vom Vertragsguthaben
  • ETF-Sparplan: Gebühren i.H.v. 1,5% (inkl. Geld-Brief-Spanne / AA / Depotgebühren, etc.) auf den Beitrag, 0,25% p.a. vom Vertragsguthaben
  • Roboadvisor: 0,9% p.a. vom Vertragsguthaben

Berücksichtigt wurden Teilfreistellungen in Höhe von 30 % für ETF-Sparpläne und Roboadvisor als auch 15 % für myPension, fondsgebundene als auch klassische Rentenversicherungen. Nicht berücksichtigt wurden Sparerpauschbeträge.

Die unterstellte Bruttowertentwicklung von 6 % p.a. (bzw. 2,61% p.a.) ist ein rein illustrativer Wert für einen einheitlichen Vergleich und dient nicht als Prognose für die tatsächliche zukünftige Wertentwicklung. Die hier gezeigten Berechnungen basieren auf Annahmen, die sich als nicht zutreffend herausstellen können und haben daher rein illustrativen und beispielhaften Charakter. Auch stellen die hier gezeigten Berechnungen keine Anlage- oder Steuerberatung dar.