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Besser betrieblich vorsorgen.​

Die klassische betriebliche Altersversorgung (bAV) enttäuscht durch schlechte Renditen, hohe Kosten, unnötige Komplexität und geringe Flexibilität.

Zeit, die Vorsorge über den Arbeitgeber neu zu denken.​

Bieten Sie als Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung (bAV) an? Oder besparen Sie als Arbeitnehmender eine bAV? ​Falls Sie sich die Verträge in letzter Zeit genauer angesehen haben, werden Sie feststellen, dass die erzielte Rendite ​aller Wahrscheinlichkeit nach miserabel ist. Für Mitarbeitende ist die bAV ein so schlechtes Geschäft, dass Verbraucherschützer sogar ​davon abraten. Bei der aktuell hohen Inflation ist jeder Euro, der in die bAV fließt, ein sicherer Verlust an Kaufkraft in der Zukunft. ​​
Aber warum ist die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber und Mitarbeitende ein so schlechtes Geschäft?​ Das hat gleich mehrere Gründe.

Schlechte Rendite durch Garantien​

Wenn Sie hören, dass bei einer Kapitalanlage Ihr investierter Geldbetrag garantiert wieder zurückgezahlt wird, dann klingt das erstmal gut.​ Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass Ihr investiertes Kapital sehr konservativ angelegt wird. Diese Kapitalanlagestrategie führt zu Renditen unterhalb der Inflation. Ihr Geld verliert garantiert an Kaufkraft.​ Genau das passiert auch in der betrieblichen Altersversorgung. Es werden Garantien ausgesprochen – die zu massiven Einbußen der Renditechancen führen. Und zwangsläufig zum garantierten Kaufkraftverlust. In einer Studie für die Allianz Lebensversicherung hat das ​ Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften ermittelt, dass eine bAV in Form einer Direktversicherung mit Beitragsgarantie eine negative Rendite von – 0,03 % erzielt. Ein garantiertes Verlustgeschäft für Mitarbeitende, mit der eine sinnvolle Altersvorsorge nicht möglich ist. ​ Bei myPension haben wir daher die Altersvorsorge über den Arbeitgeber neu gedacht. Mit unseren digitalen Vorsorgekonten kombinieren wir die Sicherheit einer Versicherung mit den Renditechancen eines ETF-Sparplans. Unsere Lösung punktet dort, wo die herkömmliche bAV enttäuscht. Und bietet so die Chance, eine sinnvolle Altersvorsorge aufzubauen.

Hohe Kosten

Viele Arbeitgeber und Mitarbeitende sind sich nicht der Tatsache bewußt, dass auch in der betrieblichen Altersvorsorge eine Abschlussprovision die Regel und nicht die Ausnahme ist. Das bedeutet, dass zu Vertragsbeginn hohe Abschlussprovisionen anfallen, die über 5 Jahre verteilt werden. 
Erst nach 5 Jahren werden die Sparbeiträge der Mitarbeitenden ohne weiteren Abzug voll investiert. Bei häufigem Arbeitgeberwechsel fallen so oftmals mehrfach Abschlussprovisionen an, was zusätzlich die Renditechancen des Vertrages belastet. Gerade dieser Punkt wird von Verbraucherschützern bemängelt.

„Auch in der bAV gibt es Angebote, bei denen bereits zu Beginn erhebliche Abschlusskosten anfallen, die zum großen Teil als Provision an den Vertrieb fließen. Diese Kostenvorauszahlung führt dazu, dass zu Beginn der Vertragslaufzeit große Teile des eingezahlten Kapitals gar nicht als Kapital im Vertrag landen. Wer seinen Vertrag in einem frühen Stadium wegen eines Arbeitsplatzwechsels stornieren muss, kann so erhebliche Teile des eingezahlten Kapitals verlieren.“

Geringe Flexibilität

Produkte der betrieblichen Altersversorgung sind extrem unflexibel. Das liegt vor allem daran, weil es sich bei einer bAV um eine arbeitsrechtliche Vereinbarung handelt. Daher ist der eigentliche „Eigentümer“ des Vertrages, der sogenannte Versicherungsnehmer, der Arbeitgeber. ​ Der Vertrag wird lediglich zugunsten der Mitarbeitenden abgeschlossen. Und entsprechend übernimmt der Arbeitgeber Pflichten und Risiken der Versorgung der Mitarbeitenden. Daher haben Mitarbeitende auch keinen direkten Zugriff auf ihren Vertrag. ​ Diese Konstellation macht die betriebliche Altersversorgung sehr komplex. Und dadurch auch extrem unflexibel.​ ​ Wussten Sie beispielsweise, dass Mitarbeitende einen bAV-Vertrag nicht kündigen können? Selbst, wenn es sich um einen alten Vertrag aus einer vorherigen Beschäftigung handelt? Hinzu kommt, dass die Verträge nicht immer auf den neuen Arbeitgeber übertragbar sind. Entsprechend viele Menschen haben mehrere bAV-Verträge, die nicht mehr bespart werden, weil der neue Arbeitgeber sie nicht übernimmt. Das ist nicht nur unübersichtlich, sondern kostet auch unnötig Geld, denn jeder Vertrag hat eigene Verwaltungskosten. ​ In folgender Übersicht zeigen wir die Unterschiede in der Flexibilität zwischen einem bAV-Vertrag (Direktversicherung) und myPension.​

Ineffiziente Förderung

Die betriebliche Altersversorgung erfolgt über die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei zahlen Mitarbeitende Teile Ihres Bruttogehaltes​ in einen bAV-Vertrag ein. Von vielen Finanzvertrieben wird die betriebliche Altersversorgung daher häufig als lukrative Form der Altersvorsorge dargestellt, da auf Beitragszahlungen zunächst keine Sozialabgaben und auch keine Steuern anfallen. Für Mitarbeitende hat diese allerdings zwei zentrale Nachteile. Der erste Nachteil ist, dass Auszahlungen aus der bAV, nachgelagert, also beim Rentenbezug zu versteuern sind. Es findet ​ also lediglich eine Steuerstundung statt. Auch die Pflicht, im Rentenalter Sozialversicherungsbeiträgen zahlen zu müssen, verschwindet nicht. Fast immer werden daher nur die prognostizierten Bruttorenten in den Angeboten der Versicherer gezeigt. Und nicht darauf hingewiesen, dass auf diese Bruttorenten noch hohe Steuern und Sozialabgaben zu leisten sind. ​Noch schwerer wiegt der zweite Nachteil. Denn dadurch, dass aus dem Bruttogehalt der Vertrag bedient wird, fließt auch weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung. Eine betriebliche Altersversorgung führt letztlich dazu, dass die gesetzliche Rente sinkt. ​ myPension wollte wissen, was das konkret für Mitarbeitende bedeutet. Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) und dem V.E.R.S. Leipzig, einem Spin-Off der Universität Leipzig, konnte myPension in einer gemeinsamen Studie ermitteln, dass die herkömmliche bAV für Mitarbeitende nicht zu einer höheren Rente führt. Im direkten Vergleich erreichen ETF-basierte Rentenversicherungen, wie sie myPension anbietet, deutlich bessere Ergebnisse. In der Studie haben das DIA und das V.E.R.S. Leipzig die Nettorenten aus ETF-Rentenversicherungen und typischen bAV-Produkten verglichen. Es wurde errechnet, welches staatlich geförderte Produkt nach Kosten, Performance und Steuern für Mitarbeitende das beste Ergebnis erreicht. ​ Die Ergebnisse sind eindeutig.​

Nachteile für den Arbeitgeber

„Probleme bei Pensionskassen: Wie sicher ist die Betriebsrente?“ titelte Finanztest im Mai 2021. ​ Der Grund: jede vierte Pensionskasse hat finanzielle Probleme. ​ Und wenn der Anbieter, für den sich ein Arbeitgeber entschieden hat, in finanzielle Schwierigkeiten gerät, muss er auch die zugesagten Rentenansprüche seiner Mitarbeitenden erfüllen. Denn – wie oben beschrieben – die bAV ist ​ eine arbeitsrechtliche Vereinbarung. ​ ​ Somit fallen Produkte der bAV nicht mehr nur als Instrument der Mitarbeitergewinnung und –bindung weg, weil sie zunehmend für Mitarbeitende unattraktiver werden. Sondern Sie erhöhen auch das unternehmerische Risiko für den Arbeitgeber. ​ Anders bei myPension. Der Mitarbeitende schließt einen privaten Vertrag mit myPension ab und kann diesen lebensbegleitend und flexibel besparen. Der Vertrag gehört dem Mitarbeitenden. Als Arbeitgeber kann man sich freiwillig durch regelmäßige oder einmalige ​ Zahlungen in den Vertrag beteiligen. Es entstehen für Arbeitgeber keine zusätzlichen Risiken. Auch der hohe Verwaltungsaufwand einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung entfällt. ​ Hinzu kommt, dass myPension das Anlegen über den Arbeitgeber dorthin bringt, wo Mitarbeitende es heute erwarten: auf das Smartphone, Tablet oder Laptop. Auf Wunsch gestaltet myPension den Zugang zu dem Produkt für Mitarbeitende im Layout des Unternehmens. Dadurch wird die Unterstützung des Arbeitgebers dauerhaft sichtbar.