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Lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung?

 

Im Juli dieses Jahres veröffentlichte die Fokusgruppe private Altersvorsorge, ein Gremium bestehend aus Politik, Wissenschaft, Verbraucherschützern und Lobbyverbänden, die Reformvorschläge für die geförderte private Altersvorsorge. Entsprechend ruhig war es daher in letzter Zeit um die betriebliche Altersversorgung (bAV) geworden. Doch dann der Paukenschlag vor einigen Wochen: die IG Metall verabschiedet sich aus dem sogenannten „Sozialpartnermodell“. Was bedeutet das für die bAV? Und vor allem: lohnt sich eine bAV für Sie überhaupt?

Die bAV ist die „Königsdisziplin“ an Komplexität im ohnehin sehr erklärungsbedürftigen deutschen Altersvorsorgesystem („3-Schichten-Modell“). Jeder Versuch, die bAV mit all ihren Rahmenbedingen und Vorgaben in einem Blog-Artikel zu beschreiben, ist zum Scheitern verurteilt. Daher beschränke ich mich auf einen Aspekt, der für den Erfolg des Produktes von wesentlicher Bedeutung ist: die Einschränkungen in der Kapitalanlage durch Garantien. 

Anders als in der aktuellen Diskussion zur privaten geförderten Altersvorsorge („Riester“), wo hoffentlich Garantien zukünftig nicht mehr verpflichtend sind, ist das in der bAV anders. Hier sind Garantien aktuell noch vorgeschrieben.

Das Problem: keiner weiß so richtig, wie hoch der Gesetzgeber die Garantie eigentlich haben möchte. Entsprechend haben Versicherer über viele Jahre eine am Markt lange gängige 100%tige Beitragsgarantie angeboten.

Mit zunehmendem Verfall der Zinsen in den 2010er Jahren wurde es aber – ähnlich wie bei der Riester-Rente – hässlich. Denn die Produkte konnten so immer weniger in chancenorientierte Anlageklassen investieren. Und die Renditeaussichten der Produkte wurden immer übler. Die (vermeintlich) attraktive Förderung der bAV verpuffte zunehmend durch miserable Anlageergebnisse. Nur eben deutlich weniger medienwirksam als bei der Riester-Rente, die für ähnlich schlechte Ergebnisse von Politik, Medien und Verbraucherschützern öffentlich gelyncht wurde. Manchmal ist das Leben eben unfair.

Entsprechend wurde schon 2018 im Betriebsrentenstärkungsgesetz versucht, die Garantie in den Verträgen der bAV mit dem “Sozialpartnermodell” sogar ganz loszuwerden. Aber auch das war aus heutiger Sicht betrachtet keine wirkliche Erfolgsgeschichte, denn an der bAV “doktern” zu viele Interessensgruppen herum. 5 Jahre nach Einführung des Gesetztes ist flächendeckend kaum ein Angebot ohne verpflichtende Garantie verfügbar. Der Grund: die Blockade insbesondere der Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften in den Unternehmen. Denn die halten Aktien für „Teufelszeug“, vor denen die Arbeitnehmer geschützt werden müssen. 

Dass Gewerkschaften mit dieser Haltung zu einer kaum vorstellbaren Vermögensvernichtung über die letzten Jahre und Jahrzehnte beigetragen haben, werden viele der Arbeitnehmer, die sich wohlwollend und im Vertrauen auf den Arbeitgeber auf eine bAV eingelassen haben, sehr bald merken. Denn die „Baby-Boomer“ strömen in den nächsten Jahren millionenfach in den Ruhestand. Und mit ihnen werden auch die Verträge der bAV fällig, die über Jahrzehnte bespart wurden. Nur so viel: die Auszahlungen werden oftmals kaum halb so hoch liegen, wie ursprünglich prognostiziert. Denn kaum ein Anbieter war aufgrund der Garantievorschriften in der Lage, die Gelder der Arbeitnehmer sinnvoll in ein breit gestreutes, professionell gemanagtes Aktienportfolio zu investieren. 

Angesichts der katastrophal niedrigen Auszahlungen, die die „Baby-Boomer“ schon bald erwarten werden, ist es umso schizophrener, was die IG Metall Ende Oktober verkündet hat: den intellektuell nicht nachvollziehbaren Ausstieg aus dem Sozialpartnermodell, der zumindest zukünftigen bAV-Rentner eine auskömmliche Rente ermöglicht hätte. Die Chancen, dass sich garantiefreie Produkte in der bAV auf breiter Front durchsetzen werden, ist damit in weite Ferne gerückt. Aus Sicht jedes bAV-Sparers eine echte Tragödie.

Wenn Garantien nicht wegzubekommen sind, dann müssen zwangsläufig eben geringere Garantieniveaus in der bAV her, um Renditechancen wenigstens etwas zu erhöhen.

Die Deutsche Aktuarsvereinigung (DAV) (Aktuar=Versicherungsmathematiker, die Produkte und Tarife kalkulieren) hat sich schon im April dieses Jahrs speziell für Produkte der betrieblichen Altersversorgung die Frage gestellt, welches Garantieniveau zu den besten Ergebnissen führt. Und einen kurzen Ergebnisbericht veröffentlicht. 

Während der Gesamtverband der deutschen Versicherer sich in der privaten Altersversorgung ziemlich vehement und doch erfolglos für ein verpflichtendes Garantieniveau von 80% einsetzt, kommen die Aktuare des DAV zu einer anderen Einschätzung. Denn dort werden 𝟲𝟬% als sinnvolles Mindestniveau für eine Garantie empfohlen. Laut den Berechnungen der Versicherungsmathematiker kommt man so zumindest auf eine Rendite nach Kosten (und vor Steuern) von ca. 3,7% p.a. 

Berücksichtigt man noch die anfallenden Steuern als auch die Inflation dürften 3,7% jährliche Rendite nach wie vor deutlich zu wenig sein, um ein ausreichendes finanzielles Polster im Alter zu haben. 

Hinzu kommen eine ganze Reihe weiterer Probleme, die zu vielfältig sind, um sie in diesem Text unterzubringen. Oder wussten Sie etwa, dass eine bAV Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert? 

Auf unserer Webseite finden Sie eine detaillierte Beschreibung, worauf Sie bei der bAV achten sollten. Im Gegensatz zur bAV lohnt sich ein Blick darauf. 

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