Was eine Scheidung für Ihre Altersvorsorge bedeutet – und wie Sie sich rechtzeitig schützen können
Die meisten Menschen planen ihre Altersvorsorge mit Blick auf Rendite, Inflation und Steuern – aber kaum jemand mit Blick auf eine mögliche Scheidung. Dabei kann eine Scheidung die eigene finanzielle Zukunft genauso stark verändern wie ein Börsencrash oder ein Jobverlust.
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Niklas Clamann, der im Bereich des Familienrechts tätig ist und sich auf die Durchführung der sogenannten Onlinescheidung spezialisiert hat.
Wer an Scheidung denkt, hat meist zuerst Unterhalt, Sorgerecht oder die gemeinsame Wohnung im Kopf. Deutlich weniger präsent ist dagegen die Frage, was mit der eigenen Altersvorsorge passiert. Dabei können die rechtlichen Folgen hier langfristig besonders gravierend sein. Denn Rentenansprüche, die während der Ehe aufgebaut wurden, werden bei einer Scheidung im Wege des sogenannten Versorgungsausgleichs in aller Regel zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Und auch beim Vermögen können Ausgleichsansprüche im Raum stehen, wenn ein Ehegatte den sogenannten Zugewinnausgleich geltend macht.
Der Versorgungsausgleich: Teilung der Rentenansprüche
Der Versorgungsausgleich ist der zentrale Mechanismus, mit dem das deutsche Familienrecht dafür sorgt, dass beide Ehegatten im Alter möglichst fair gleichermaßen abgesichert sind. Die Grundidee ist einfach: Was während der Ehe an Altersvorsorge aufgebaut wurde, soll grundsätzlich beiden je zur Hälfte zugutekommen. Das gilt unabhängig davon, wer mehr verdient hat oder auf wessen Namen eine Versicherung läuft. Entscheidend ist vor allem der Zeitraum: Alles, was während der Ehezeit an Rentenansprüchen erworben wurde, unterfällt dem Versorgungsausgleich und wird zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Viele stellen sich den Versorgungsausgleich wie eine „Geldzahlung“ vor. Tatsächlich geht es aber dabei nicht um eine sofortige Auszahlung, sondern um Rentenpunkte und Versorgungsansprüche, die für die Zeit der Rente gedacht sind. Vereinfacht gesagt wird geschaut, wie viel Altersvorsorge jeder Ehegatte während der Ehezeit erworben hat. Dann wird dieser Wert hälftig geteilt und vom Rentenkonto des einen Ehegatten auf das Rentenkonto des jeweils anderen Ehegatten überwiesen. Der Ehegatte, der während der Ehe mehr Rente aufgebaut hat, gibt also einen Teil seiner Anwartschaften ab, damit am Ende beide bezogen auf die Ehezeit ungefähr gleich hohe Rentenansprüche haben.
In der Praxis werden beim Versorgungsausgleich vor allem Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also die Rentenpunkte, die durch Beschäftigung oder Kindererziehungszeiten erworben werden, berücksichtigt. Hinzu kommen betriebliche Altersvorsorgesysteme, etwa Betriebsrenten über Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Außerdem werden Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken erfasst, also zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten oder Steuerberater.
Auch erfasst werden private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und bestimmte Formen von Lebensversicherungen, wenn sie im Kern der Altersversorgung dienen. Nicht jede private Police fällt automatisch darunter, aber sehr viele tun es in der Praxis. Entscheidend ist weniger die Produktbezeichnung, sondern wofür der Vertrag gedacht ist und wie er ausgestaltet ist.
Wichtig ist außerdem: Der Versorgungsausgleich läuft in der Regel automatisch mit, wenn ein Ehepaar geschieden wird. Man muss ihn nicht extra beantragen. Gerade deshalb überrascht er viele Menschen, weil er oft erst spät im Verfahren „sichtbar“ wird, wenn die Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen.
Für die Betroffenen ist vor allem die Wirkung entscheidend: Der Ehegatte, der mehr Rentenanwartschaften aufgebaut hat, hat nach der Scheidung weniger hohe Rentenansprüche als zuvor, der andere mehr. Das kann die spätere monatliche Rentenhöhe deutlich verändern. Je länger die Ehe gedauert hat und je größer der Unterschied in den Einkommen und Beiträgen war, desto größer ist in der Regel auch der Effekt.
Typische Situationen, in denen der Versorgungsausgleich besonders stark wirkt, sind Ehen mit klassischer Rollenverteilung. Wenn ein Ehegatte lange voll gearbeitet hat und der andere wegen Kinderbetreuung oder Teilzeit weniger oder gar nicht, dann werden die in dieser Zeit aufgebauten Anwartschaften ausgeglichen. Genau dafür ist der Versorgungsausgleich gedacht.
Begründet wird der Versorgungsausgleich vom Gesetzgeber in etwa wie folgt: Wer den Großteil der Vorsorge aufgebaut hat, hat das oft auch deshalb gekonnt, weil der andere Ehegatte im Hintergrund Aufgaben übernommen hat, die nicht unmittelbar rentenwirksam sind, etwa Familienarbeit oder Unterstützung im Alltag. Der Versorgungsausgleich übersetzt diese gemeinsame Lebensleistung in eine möglichst faire Altersabsicherung.
Der Zugewinnausgleich: Vermögen als Teil der Altersvorsorge
In Zeiten, in denen das Vertrauen in die klassische Rentenversicherung immer geringer wird, spielt der Vermögensaufbau zur Absicherung für das Alter eine immer größere Rolle. Doch auch für das Vermögen kann eine Scheidung entscheidende Änderungen herbeiführen. Nach der Heirat leben die Ehegatten immer im sogenannten „gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft“, wenn sie nicht vertraglich etwas anderes vereinbart haben. Das bedeutet, dass im Fall einer Scheidung im Rahmen des sogenannten Zugewinnausgleichs das während der Ehe von den Ehegatten hinzugewonnene Vermögen zwischen den Ehegatten ausgeglichen wird. Dabei wird verglichen, wie hoch das Vermögen jedes Ehegatten zu Beginn der Ehe war und wie hoch es zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ist. Die Differenz, also der Zugewinn, wird hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Immobilien, Wertpapierdepots oder größere Geldanlagen werden häufig gezielt für die Altersvorsorge aufgebaut. Werden diese im Zugewinnausgleich teilweise ausgeglichen, kann das die eigene finanzielle Absicherung im Ruhestand erheblich verändern. Wer beispielsweise eine vermietete Immobilie als zusätzliche Altersvorsorge eingeplant hat, muss im Scheidungsfall unter Umständen einen erheblichen Ausgleichsbetrag zahlen oder das Objekt veräußern.
Zusammen betrachtet bedeutet das: Eine Scheidung wirkt sich nicht nur kurzfristig auf die aktuelle finanzielle Situation aus, sondern greift unter Umständen tief in die langfristige Vorsorgeplanung ein. Die Aufteilung von Rentenansprüchen und Vermögen, das für die eigene Altersvorsorge aufgebaut wurde, kann die finanzielle Vorsorge für das Alter erheblich verändern. Umso wichtiger ist es, diese Themen nicht erst dann zu bedenken, wenn die Trennung oder sogar Scheidung bereits bevorsteht.
Wie man sich rechtzeitig absichern kann: Ehevertrag und Vorsorgeplanung
Eine Möglichkeit, sich frühzeitig abzusichern, ist der Abschluss eines Ehevertrags. Entgegen vieler Vorurteile ist ein Ehevertrag kein Zeichen von Misstrauen, sondern kann im Gegenteil für Klarheit und Fairness sorgen. Ehegatten können darin zum Beispiel vereinbaren, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise auszuschließen oder individuell anzupassen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn beide Partner bereits vor der Ehe eine eigene Altersvorsorge aufgebaut haben oder sehr unterschiedliche Vorsorgestrategien verfolgen.
Auch der Zugewinnausgleich kann im Ehevertrag modifiziert oder ausgeschlossen werden. So lassen sich bestimmte Vermögenswerte, etwa ein Unternehmen, eine Immobilie oder größere Kapitalanlagen, vom Ausgleich ausnehmen oder gesondert regeln. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass im Scheidungsfall genau die Vermögenswerte betroffen sind, die eigentlich der Altersvorsorge dienen sollten.
Wichtig ist dabei, dass ein Ehevertrag rechtlich wirksam und ausgewogen gestaltet wird. Er muss notariell beurkundet werden und die wirtschaftlichen Interessen beider Ehegatten angemessen berücksichtigen. Einseitig benachteiligende Regelungen können später unwirksam sein. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, realistische und faire Lösungen zu finden, die auch im Streitfall Bestand haben.
Auch ohne Ehevertrag kann es sinnvoll sein, sich rechtzeitig mit den möglichen Auswirkungen einer Scheidung auf die Altersvorsorge zu befassen. Wer weiß, wie Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich funktionieren, kann seine Vorsorgeentscheidungen bewusster treffen und gegebenenfalls zusätzliche Rücklagen bilden, um mögliche Verluste auszugleichen.
Am Ende gilt: Die Altersvorsorge ist zu wichtig, um sie dem Zufall zu überlassen – auch im Hinblick auf mögliche Lebensveränderungen. Wer sich frühzeitig informiert und vorsorgt, kann nicht nur im Scheidungsfall finanzielle Risiken reduzieren, sondern gewinnt insgesamt mehr Planungssicherheit für die eigene Zukunft.
Rechtsanwalt Niklas Clamann arbeitet in seiner Kanzlei in Münster im Bereich des Familienrechts. Er hat sich auf die sogenannte Onlinescheidung spezialisiert.

