Wie sich die Bundesregierung mit der geplanten „Frühstart-Rente“ blamiert
Die „Frühstart-Rente“ ist seit Monaten in aller Munde. Für die aktuelle Bundesregierung ist sie das „Prestigeobjekt“ in den Reformbemühungen der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Doch was zunächst als gute Idee gestartet ist, wird immer mehr zum politischen Slapstick.
Immer öfter hat man den Eindruck, dass die aktuelle Bundesregierung nicht in politischen Realitäten agiert, sondern in nebulösen, abgehobenen aber wohlklingen Marketingwelten. Nach genau diesen Mechanismen ist auch die „Frühstart-Rente“ gemixt. Die Zutaten dafür erscheinen auf den ersten Blick einfach und erfolgsversprechend:
Man nehme ein „Modethema“ wie Finanzbildung (die – zugegebenermaßen – in Deutschland dringend benötigt wird), lade das Thema emotional auf („Kinder“), strickt dann eine unausgegorene und bürokratische Förderung dazu (10€ p.M. von 6 – 18 Jahren), verknüpft es mit dringenden Problemen („Rente“) und gibt dem Ding einen schnittigen Namen, der mit dem eigentlichen Thema (siehe oben: Finanzbildung!) nichts zu tun hat („Frühstart-Rente“). Et voilá: fertig scheint die politische Antwort auf die dringenden Fragen zur Altersarmut und sinkenden Rentenniveaus.
Um es gleich vorneweg zu sagen: Die „Frühstart-Rente“ löst KEINES der dringenden Probleme der deutschen Altersvorsorge. Nicht einmal im Ansatz, zu keinem Zeitpunkt und in keiner Konstellation. Die Erwartungen für eine solch winzige Förderungen so hoch anzusetzen, war von vorneherein politisch falsch und unklug. Was aber in der Folge aus der einst netten Idee geworden ist, fällt keinem Kabarettisten besser ein.
Aber Schritt für Schritt: woher stammt eigentlich die Idee zur „Frühstart-Rente“?
Bereits im Jahr 2022 wurde die Idee zur frühestmöglichen kapitalgedeckten Altersvorsorge für Kinder von Prof. Dr. Maurer und Prof. Dr. Schwintowski als (damals noch) „Generationenrente“ in die öffentliche Diskussion eingebracht. Grob gesagt, sah das Konzept vor, dass der Staat jedem Neugeborenen 5.000€ in ein persönliches Vorsorgekonto zahlen sollte. Dieses Kapital sollte dann von einer unabhängigen öffentlichen Stelle professionell weltweit in breit gestreute Anlagen investiert, Erträge automatisch wieder angelegt werden. Das angesparte Vermögen sollte streng zweckgebunden und nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und frühestens ab etwa 63 Jahren und nur für eine lebenslange Monatsrente nutzbar sein. Durch den extrem langen Anlagehorizont ab Geburt sollte auch bei moderaten staatlichen Einmalbeträgen eine spürbare Zusatzrente entstehen und so Altersarmut zukünftiger Generationen reduzieren, unabhängig von lückenhaften Erwerbsbiografien. Bei einer angenommenen Wertentwicklung von 7% jährlich hätten zukünftige Generationen so einen Kapitalstock von über 350.000€ zu Rentenbeginn zur Verfügung, was zu monatlichen Auszahlungen von über 1.500€ führen könnte. Die ursprüngliche Idee war also tatsächlich als eine – sehr wirksame – rentenpolitische Maßnahme gedacht.
Nachteil dieser Idee: die Studienautoren bezifferten die regelmäßigen jährlichen Kosten auf ca. 4 Mrd. €, was in etwa den Kosten für die Riester-Förderung entspricht. Dafür fand sich kein Platz im Bundeshaushalt, wohl aber für aktuell durchschnittlich 10 Mrd. € für die sogenannte „Haltelinie“ oder aber 5 Mrd. € jährlich für die „Mütterrente III“ – beides Maßnahmen, die nicht ansatzweise in der Lage sind, ein auskömmliches Einkommen im Alter zu gewährleisten. Aber mit Mathematik hat es die aktuelle Bundesregierung (und leider auch die davor) nicht besonders.
Eine ähnliche Idee wurde vom Sachverständigenrat im Jahresgutachten 2023/24 und in einem Policy Brief 2024 als sogenanntes „Kinderstartgeld“ vorgeschlagen: monatlich sollten 10€ vom Staat für jedes Kind in einen global gestreuten, kostengünstigen Fonds investiert werden, um früh Kapitalmarkterfahrung und Vermögensaufbau zu fördern. Das soll ab dem 6. Geburtstag und über einen Zeitraum von rund 12 Jahren geschehen. Dabei sollen alle kindergeldberechtigten Kinder automatisch erfasst werden; Eltern müssen das Kinderstartgeld nicht aktiv beantragen. Während der Ansparphase sind Entnahmen grundsätzlich ausgeschlossen; mit Erreichen der Volljährigkeit kann das Kind das angesparte Kapital frei verwenden oder weiter besparen.
Der entscheidende Unterschied zwischen dem Konzept des „Generationenkapitals“ und des „Kinderstartgeldes“ liegt nicht nur primär in der Art der Leistung (einmalig 5.000€ vs. 10€ über 12 Jahre). Sondern vor allem darin, dass das „Generationenkapital“ eine ganz klare rentenpolitische Aufgabe verfolgte, während das Ziel des „Kinderstartgeldes“ primär in der Vermittlung von Finanzkompetenz und der frühzeitigen Förderung der Kapitalmarktteilnahme liegt, indem Kinder und Eltern reale Erfahrungen mit langfristiger Fondsanlage sammeln. Sprich: das „Kinderstartgeld“ war immer als eine (teure) Finanzbildungsmaßnahme konzipiert. Vor diesem Hintergrund erscheint die Umbenennung durch die CDU/CSU in „Frühstart-Rente“ wie eine bewusste Verbrauchertäuschung.
Aber es wird noch schlimmer. Während das „Kinderstartgeld“ des Sachverständigenrates noch ein sinnvoller Debattenbeitrag zur Verbesserung der Finanzbildung in Deutschland war, ist die „Frühstart-Rente“ in ihrer aktuell geplanten Form ein echter Rohrkrepierer.
Schon der Weg in die politische Realität war chaotisch: Die „Frühstart-Rente“ tauchte zwar als wohlklingende Formel im Wahlprogramm und anschließend im Koalitionsvertrag auf – ohne dass aber jemals ein schlüssiges, durchgerechnetes und umsetzungsfähiges Konzept existierte.
Besonders inkonsequent ist, dass Eltern im Kernkonzept kaum vorkommen. Die staatliche Zulage läuft unabhängig davon, ob Familien eigenes Geld dazulegen; eine verpflichtende oder auch nur klar flankierte Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen. Damit wird das Potenzial eines echten Matchings – Staat plus Eltern – verschenkt, das Vermögensaufbau und Finanzbildung sinnvoll verknüpfen könnte. Zugleich ist zu erwarten, dass gerade einkommensschwache Haushalte nach dem Ende der staatlichen Zahlungen kaum in der Lage sein werden, die Verträge eigenständig weiter zu besparen, während wohlhabende Familien die Frühstart-Rente lediglich als netten, aber irrelevanten Bonus verbuchen.
Hinzu kommt ein weiterer großer Konstruktionsfehler, der – wie sollte es in Deutschland anders sein – zu einem unnötig hohem und unübersichtlichen bürokratischen Aufwand führen wird: Die Förderung ist an den Besuch einer Bildungseinrichtung gekoppelt und muss über Schul- oder Kita-Bescheinigungen nachgewiesen werden. Was in ministeriellen Papieren wie eine pragmatische Anspruchsprüfung aussieht, wird in der Praxis zur Hürde – besonders für Kinder mit häufigen Schulwechseln, Migrationshintergrund oder brüchigen Bildungsbiografien. Genau jene Gruppen, die von einem automatischen, verlässlichen Einstieg in die Altersvorsorge profitieren sollten, riskieren durch verloren gegangene oder verspätete Bescheinigungen Fördermonate, während Behörden und Schulen mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden. Fachleute, darunter der Sachverständigenrat, haben längst vorgeschlagen, die Förderung direkt an die Steuer-ID zu koppeln und damit alle Kinder automatisch zu erfassen – politisch durchgesetzt wurde diese naheliegende Lösung bisher aber noch nicht. Auch ist unklar, was nach diesen 18 Jahren passiert – denn ein „Anschlussprodukt“, in die die Förderung übertragen werden kann, ist bisher nicht definiert worden. Auch wie mögliche Eigenbeiträge nach dem 18. Lebensjahr steuerlich behandelt werden sollen, ist nicht klar.
Damit aber nicht genug, denn die aktuelle schwarz-rote Koalition schafft es tatsächlich die geplante „Frühstart-Rente“ aus dem Status „schlecht gemacht“ in den Status „einfach nur peinlich“ zu bugsieren.
Denn die Einführung der „Frühstart-Rente“ soll im ersten Schritt nur für die im Jahr 2026 6jährigen gelten (Geburtsjahr 2020). Sprich: NUR 6jährige erhalten die Förderung, alle anderen Jahrgänge gehen zunächst leer aus. Denn für die „Frühstart-Rente“ sind im Bundeshaushalt 2026 derzeit nur rund 50 Millionen Euro eingeplant, was in etwa für einen einzigen Jahrgang reicht. Weitere Jahrgänge sollen später schrittweise folgen. Es ist erstaunlich, dass die politischen Verantwortlichen ernsthaft in Erwägung ziehen, solch einen peinlichen Vorschlag tatsächlich umzusetzen.
Sollten Sie also auf die Einführung der „Frühstart-Rente“ für ihre eigenen Kinder, Enkel oder Patenkinder warten: vergessen Sie es. Niemand braucht dieses Produkt. Der damit verbundene Aufwand und die großen Unsicherheiten sind die mickrigen 10€ an Förderung nicht wert.
Bereits heute können Sie steuerbegünstigt, flexibel, kostengünstig und renditestark für Ihren Nachwuchs mit dem Investieren beginnen. Auch viele weitere Aspekte, wie die steuerneutrale Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, ist bei uns bereits heute möglich.
Wir bieten mit myPension-Kids die bessere Variante der „Frühstart-Rente“ an. Und statt 10€ vom Staat bekommen Sie ab einem monatlichen Beitrag von 250€ ein „Startgeld“ von myPension von einmalig 50€, wenn Sie bis zum 15. Januar 2026 einen neuen Vertrag abschließen.

